Die Erich-Kästner-Schule nimmt Schülerinnen und Schüler auf, die in Deutschland in einem Schulverhältnis stehen (Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II) und in einer der beiden Tageskliniken länger als vier Wochen teilstationär behandelt werden und daher nicht am Unterricht ihrer Heimatschulen teilnehmen können.
Durch Besuch unserer Schule entstehen keine Fehlzeiten an der Stammschule des Schülers/der Schülerin, die auf einem Zeugnis dementsprechend auch nicht als entschuldigte Fehlstunden zu dokumentieren sind (s. SchulG NRW § 21 Absatz 2).
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Klinikschule sind über das bestehende Schulverhältnis hinaus die schriftliche ärztliche Bestätigung über den Beginn und der ebenfalls schriftlichen Prognose der voraussichtlichen Dauer des Aufenthalts.
In Einzelfällen kann die Erich-Kästner-Schule psychisch erkrankte Schülerinnen und Schüler prä- oder poststationär aufnehmen. Konkret bedeutet dieses: Ist eine Aufnahme der betroffenen Schülerin/des betroffenen Schülers in eine der beiden Tageskliniken geplant, kann diese/r in enger Absprache zwischen Tagesklinik, Heimatschule und Erich-Kästner-Schule nach Zustimmung der Schulaufsicht (Bezirksregierung Münster) in die Erich-Kästner-Schule aufgenommen werden.